Das Primogeniturgesetz legr die Unteilbarkeit Baierns fest
München * Herzog Albrecht IV. legt mit dem Primogeniturgesetz die Unteilbarkeit Baierns fest. Künftig soll nur mehr der erstgeborene Sohn im Baiernland herrschen. Für die nachgeborenen Söhne müssen sich die herzoglichen Familienväter anderswo Einnahmen und Finanzquellen eröffnen.
Sortierung 1506
Suchbegriffe
Primogenitur, Primogeniturgesetz, Unteilbarkeit Baierns, Erstgeborene,Personen
Albrecht IV. HerzogWeitere Ereignisse im Jahr 1506
1. September 1506München * Es ist wieder ein Pestjahr. Der Schulmeister der städtischen Poeten- oder hohen Schule wird entlassen, weil wegen der Pest die Schüler nicht mehr zur Schule kommen.
1. November 1506München * Wegen der herrschenden Pest muss die Stadt zunächst für drei Wochen zusätzliche Totenträger einstellen.
Dezember 1506München - Landshut * Wegen der in München grassierenden Pestepidemie residiert Herzog Albrecht IV. in Landshut.
31. Dezember 1506München * Vermutlich wegen der Pest werden in diesem Jahr keine Steuern erhoben.
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Sucbegriffe: Primogenitur, Primogeniturgesetz, Unteilbarkeit Baierns, Erstgeborene
Personen: Albrecht IV. Herzog