Verordnung über das Spielen und den Bau eines Frauenhauses
München-Angerviertel * Die Herzogbrüder Ernst und Wilhelm III. erlassen - auf Bitte des Rats der Stadt - eine ausführliche Verordnung über das „Spielen“ und den Bau eines Frauenhauses (Stadtbordell), „daz dadurch vil ybels an frawen und jugkfrawen understannden [verhindert] werde“.
Die Stadt erwirbt dafür vom Heiliggeist-Spital ein Anwesen an der Mühlgasse am Anger.
Sortierung 1433
Suchbegriffe
Bordell, Frauenhaus, Prostitution, Heiliggeist-Spital, Mühlgasse am Anger,Personen
Ernst HerzogWeitere Ereignisse im Jahr 1433
3. Oktober 1433München * Die neue, vom Rat der Stadt erlassene „Bußordnung“ enthält neugefasste Sätze über die „Bewirtung der Gäste bei Hochzeiten und Taufen“.
Nach der „Bußordnung“ ist die „Sperrstunde“ im Sommer um 9 Uhr, im Winter um 8 Uhr.
Die Beschränkungen beim „Kleiderluxus“ werden aufgeweicht.
Verwendet in Führung:
40. HackenvierteSucbegriffe: Bordell, Frauenhaus, Prostitution, Heiliggeist-Spital, Mühlgasse am Anger
Personen: Ernst Herzog, Wilhelm III. Herzog