26. September 1923
Generalstaatskommissar von Kahr verhängt den Ausnahmezustand
München * Der gerade zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten ernannte Gustav Ritter von Kahr verhängt den Ausnahmezustand in Bayern.
- Damit unterstellt er die in Bayern stationierten Einheiten der Reichswehr seinem Kommando.
- Gleichzeitig verbietet er das Erscheinen der sozialdemokratischen Zeitung Münchener Post.