München * Nachdem die Familie Haas ihren „Antrag auf Ausreise“ gestellt hat, wird die „Reichsfluchtsteuer“ auf 125.000 RM festgesetzt.
Das entspricht dem Wert des Immobilienbesitzes.
Als es dann im Oktober 1938 zum Verkauf an die „Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands, Landesstelle München“ kommt, wird der Wert der Häuser von den staatlichen Prüfern auf nur mehr 45.000 RM festgesetzt.
Damit geht der Kauf für ein Butterbrot über die Bühne.
Die finanziellen Belastungen der „Reichsfluchtsteuer“ bleiben dennoch bestehen.
Daneben werden der Familie Hass noch alle wertvollen Gegenstände abgenommen.