18. September 1917
Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein
München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:
- Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
- Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
- Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
- Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
- Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
- Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
- Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
- Einjähriger Staatshaushalt.
- Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
- Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
- Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
- Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit.